Rahmenbedingungen 11. LANGENACHTDESYOOOGA 
für Studios, Vereine und andere Organisationen

 

1. Grundlage
2. Rahmenbedingungen 11. LANGENACHTDESYOOOGA
3. Rechte und Pflichten Studios/Vereine/Organisationen
4. Rechte und Pflichten YOGAHILFT
5. Datenschutz

 

1. Grundlage

YOGAHILFT! 3.000 Menschen soll die 11. LANGENACHTDESYOOOGA, ein Projekt des Vereins Yoga für alle e.V. unter dem Motto YOGAHILFT, am Freitag, 21. Juni 2024 von 17:00 - 23:00 Uhr gemeinsam mit Yogastudios, Sportvereinen und anderen Organisationen / Einrichtungen in Hamburg in Bewegung bringen. Indoor, in Hamburger Parks und an anderen besonderen Orten. Für die 11. LANGENACHTDESYOOOGA öffnen sich überall Türen, wo es Yoga gibt: Alle Yogastile, Yoga für Alte, Junge, Dicke, Dünne, Bewegliche, Unbewegliche und auch barrierefrei für Menschen mit Behinderung. Yoga für alle überall in Hamburg! 

 

Die 11. LANGENACHTDESYOOOGA schafft am 21. Juni von 17:00 - 23:00 Uhr einen leichten Einstieg für alle ins Yoga. Kostenlos, niedrigschwellig, vielfältig. 

Gemeinsam mit allen, die Yoga in Hamburg anbieten, zeigt Yoga für alle e.V., dass Yoga gesellschaftlich relevant ist. Gemeinsam setzen wir die Vielfalt des Yoga mit ihrer psychosozialen Wirkung für eine breite Öffentlichkeit ins Licht. 

 

Damit erfüllt die 11. LANGENACHTDESYOOOGA die Active City Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg für diesen 21. Juni und darüber hinaus mit Leben. Denn über die Veranstaltung hinaus wird es ständige Angebote Yoga im Park geben.

Das Landessportamt fördert die LANGENACHTDESYOOOGA. Alle Yoga-Anbietenden können 2024 ihr Yoga ohne Gebühr am 21. Juni präsentieren. Auch für Teilnehmer*innen ist die Veranstaltung kostenlos.

 

2. Rahmenbedingungen 11. LANGENACHTDESYOOOGA

  1. YOGAHILFT plant die Veranstaltung, gestaltet die Rahmenbedingungen und sorgt für die mediale Präsenz. 
  2. Diese Rahmenbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem gemeinnützigen Verein Yoga für alle e.V. (im Folgenden: YOGAHILFT) und Studios, Vereinen und andere Organisationen (im Folgenden: Yoga-Anbietende) im Rahmen der 11. LANGENACHTDESYOOOGA am 21.06.2024 in Hamburg.
  3. Die 11. LANGENACHTDESYOOOGA (im Folgenden: Yoganacht) wird am 21.6.2024 von 17 - 23 Uhr durch Yoga-Anbietende unter Mitwirkung ihrer Yogalehrer und Yogalehrerinnen (nachfolgend Yogalehrer*innen) in Hamburg gestaltet - in Präsenz, indoor und outdoor.
    Erstmals dürfen 2024 ausschließlich Kinderyoga-Einheiten für Kinder bis 12 Jahre bereits um 15 Uhr starten.
  4. Jede Yoga-Einheit ist maximal 45 Minuten lang. Die Anzahl der Einheiten bleibt den Yoga-Anbietenden  überlassen.
  5. Alle Yoga-Anbietenden können am 21. Juni 2024 ein Angebot im Rahmen der Yoganacht präsentieren, ohne eine Gebühr an YOGAHILFT zu entrichten. 
  6. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Yoganacht ist für Teilnehmer*innen kostenlos.
  7. Mit dem Ausfüllen des digitalen  Anmeldeformulars erklären sich Studios, Vereine oder andere Organisationen verbindlich bereit, die 11. LANGENACHTDESYOOOGA mitzugestalten und erkennen in diesem Rahmen die Geltung dieser Rahmenbedingungen an. Die Anmeldung kann bis zum 15. Februar 2024 erfolgen.
  8. Die Kernidee der Veranstaltung ist die gemeinschaftliche Verwirklichung des gemeinnützigen Satzungszwecks des Vereins. Mit allen beteiligten Yoga- Anbietenden wird ein gemeinsames Projekt mit einem gemeinschaftlichen Ziel gestaltet, so dass die Yoga-Anbietenden als Hilfspersonen gemäß § 57 Abgabenordnung tätig werden.

3. Rechte und Pflichten der Yoga-Anbietenden (Studios, Vereine, andere Organisationen)

  1. Die Yoga-Anbietenden setzen sich aktiv für ein Gelingen der Veranstaltung ein.
    1. Im Vorfeld: 
      1. YOGAHILFT als Veranstalterin LANGENACHTDESYOOOGA kommuniziert  mit den Yoga-Anbietenden per E-Mail bzw. Newsletter. Diese sind unbedingt zu lesen. Alle E-Mails von YOGAHILFT sind durch die Yoga-Anbietenden zu lesen und an die Yogalehrenden weiterzugeben.
      2. Die Yoga-Anbietenden senden alle gewünschten Informationen, Texte und Bildmaterial zu ihrem Yoganacht-Angebot bis spätestens 15. März 2024 an YOGAHILFT, damit Druckerzeugnisse, Yoganacht-App und Website pünktlich erscheinen können.
        Dazu erhalten sie von YOGAHILFT Links zu digitalen Formularen.
      3. Die Yoga-Anbietenden  machen intensiv Werbung für die 11. LANGENACHTDESYOOOGA auf ihren Kanälen (Instagram, Facebook, Linkedin, Website, Newsletter, Screens), wobei sie den Gemeinschafts-Charakter der Veranstaltung betonen, auf die Active City-Strategie Hamburgs verweisen und auf die Vielfalt der Angebote. Sie nutzen dazu die Hashtags #yoganacht und #yogahilft
        YOGAHILFT stellt im Downloadbereich der Website yoganacht.de Vorlagen / Visuals kostenfrei zur Verfügung.
    2. Während der Durchführung:
      1. Die Yoga-Anbietenden sorgen am 21.6.2024 dafür, dass in ihrem Studio, Verein oder andere Organisation eine herzliche, einladenden Atmosphäre entsteht, in der sich die Teilnehmer*innen wohl fühlen und eine schöne Yoga-Erfahrung machen.
      2. Alle Yogalehrenden erläutern zu Beginn jeder Stunde, was YOGAHILFT ist und weisen auf die QR-Codes auf den ausgehängten Plakaten hin, die zum Spendenlink für YOGAHILFT führen. YOGAHILFT stellt dafür Informationen / Fact-Sheet zur Verfügung. 
      3. Die Yoga-Anbietenden zählen sie die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Kurs und stellen diese Zahlen YOGAHILFT im Anschluss an die Veranstaltung per Online-Formular zur Verfügung.
      4. Die Yoga-Anbietenden verwenden in ihrem Studio, Verein oder andere Organisation ausschließlich die von YOGAHILFT zur Verfügung gestellten gedruckten oder digitalen Werbemittel, um auf die 11.LANGENACHTDESYOOOGA hinzuweisen.  
    1. Nach dem Event
      1. Die Yoga-Anbietenden stellen YOGAHILFT Fotos ihrer Yoganacht-Angebote zur 11. LANGENACHTDESYOOGA zur Verfügung und machen Nachberichte auf den eigenen Kanälen (Instagram, Facebook, Linkedin, Website, Newsletter, Screens). Hinsichtlich der Fotos der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass Fotos, mit welchen Menschen identifiziert werden können, nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, soweit die identifizierbare Person ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben hat. 
  2. Die 11. LANGENACHTDESYOOOGA ist frei von Goodie-Bags und Werbung. Die Yoga-Anbietenden gehen keine Sponsoring-Verträge ein. 
  3. Die Yoga-Anbietenden halten für sich und das gesamte von ihnen eingesetzte Lehrpersonal eine Haftpflichtversicherung vor.
  4. Die Haftung bleibt bei den Studios, Vereinen und anderen Organisationen. Es liegt insbesondere in ihrem Verantwortungsbereich, die Verkehrssicherungspflichten während der Veranstaltung zu gewährleisten, ausreichend qualifiziertes Aufsichtspersonal zur Verfügung zu stellen sowie die Hygiene- und Sauberkeitsstandards zu beachten.
  5. Die Teilnahme an dem Angebot im Rahmen der Yoganacht ist spontan und anonym möglich. Die Yoga-Anbietenden führen keine Anmeldelisten o.ä. und erheben im Rahmen der Yoganacht keine personenbezogenen Daten.  
  6. Die Yoga-Anbietenden verpflichten sich im Rahmen der Durchführung der 11. LANGENACHTDESYOOOGA zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in der jeweils geltenden Fassung sowie aller Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
  7. Die Yoga-Anbietenden sind dazu verpflichtet, entsprechend ihrer eigenen Verträge ihre Yogalehrer*innen zu vergüten. YOGAHILFT leistet hierfür keinen Ersatz. Auf die Verpflichtungen des § 13 MiLoG wird hingewiesen. 

4. Rechte und Pflichten YOGAHILFT

YOGAHILFT plant die Veranstaltung, gestaltet sämtliche Rahmenbedingungen und führt die Öffentlichkeitsarbeit hierfür durch. Dies umfasst:  

  1. Werbung über Pressearbeit u.a.:
    1. Gestaltung von Informations- und Werbematerialien (Website, App, Plakate)
    2. Druck von Informations- und Werbematerialien (Plakate)
    3. Gestalten und Befüllen einer WebApp.
    4. Informationen über den Zweck des Vereins und Erläuterung des Konzepts ‚soziales Yoga’
    5. Information der Yoga-Anbietenden und Bereitstellung von Ansprechpartnern
    6. Ankündigung der Veranstaltung über Social Media.
    7. Akquise von pro-bono-Werbung in Fahrgast-TV und auf Plakatflächen sowie von Kooperationen mit Reichweiten-Partner*innen. 
  2. YOGAHILFT erteilt den Yoga-Anbietenden Weisungen, wie die Veranstaltung im Sinne des Vereinszwecks durchzuführen ist. Dies beinhaltet insbesondere den Sinn und Zweck der Veranstaltung, den Hinweis auf soziales Yoga sowie die Dauer von maximal 45 Minuten pro Programmpunkt.
  3. YOGAHILFT verbindet alle Yoga-Anbietenden und stellt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit deren Beitrag zur Veranstaltung vor. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich YOGAHILFT, die Yoga-Anbietenden mit ihren Studios, Vereinen und anderen Organisationen und den von ihnen im Rahmen der 11. LANGENACHTDESYOOOGA angebotenen Kursen auf der Veranstaltungs- Website (www.yoganacht.de) und in einer webbasierten App zu platzieren.
    Dafür verwendet YOGAHILFT die von den Yoga-Anbietenden per Online-Formular bereitgestellten Informationen. Für die Richtigkeit dieser Angaben haben allein die Yoga-Anbietenden Sorge zu tragen.
    Berechtigte Korrekturwünsche können per Support-Formular oder Mail an info@yoganacht.de gesendet werden.
  4. YOGAHILFT ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung bei den beteiligten Yoga-Anbietenden zu besuchen. 

5. Datenschutz

 

Informationen zum Datenschutz  finden Sie auf unserer Website.

 

Hamburg, 10. Dezember 2023

 

Yoga für alle e.V.

Der Vorstand

 

Fruchtallee 19a in 20259 Hamburg  |  Steuernummer 17/ 454/ 05580 

Bankverbindung: GLS-Bank Bochum  | IBAN: DE28430609672048663400